Förderdatenbank zur Elektromobilität - EFAHRER.com (2023)

Mit der EFAHRER-Förderdatenbank zum Traum-Elektroauto

Die Elektromobilität hat zweifelsohne Vorteile – die Anschaffungskosten für Elektroautos, Wallboxen, E-Bikes oder Pedelecs gehören jedoch nicht dazu. Planen Sie in die Elektromobilität zu investieren, lohnt sich eine sehr gründliche Vorabinformation über die diversen Fördermöglichkeiten, unter Umständen sparen Sie so nicht nur ein paar hundert, sondern sogar einige tausend Euro.

Wird heute etwas noch nicht gefördert, sieht das morgen vielleicht bereits ganz anders aus. Daher gilt bei der Förderung von Elektromobilität zurzeit noch mehr als in anderen Bereichen: Nichts ist älter als die Nachricht von gestern. Verlassen Sie sich also nicht auf vermeintlich aktuelle Daten, sondern werfen Sie erst einen Blick auf die brandaktuellen Förderoptionen, bevor Sie zur Tat schreiten. Es kann sich schnell in bare Münze auszahlen, wenn Sie vor dem Kauf noch einmal flink einen Blick in die kostenfreie EFAHRER-Datenbank werfen. Zumal es bei manchen Förderungen die Finanzspritze ausschließlich vor dem Kauf gibt. Stellen Sie den Förderantrag erst nach dem Kauf, schauen Sie oft in die Röhre.

Die sogenannte Umwelthilfe ist aufgrund der medialen Resonanz sicherlich eines der bekanntesten Fördermaßnahmen zur Steigerung der Elektromobilität. Und in der Regel sind hier auch die höchsten Fördergelder ausgelobt, wobei der Kauf eines Elektroautos auch keine ganz preiswerte Angelegenheit ist. Neben den E-Autos werden auch weitere Bereiche der Elektromobilität gepuscht, wenngleich nicht mehr so deutlich wie noch früher. Bestes Beispiel sind E-Lastenräder - in einigen Städten und Kommunen gibt es für Gewerbetreibende noch ein Goodie vom Staat.

Einige Förderungen sind allerdings ausgelaufen, so etwa die für privat genutzte Wallboxen. Auch sinkt die Umweltprämie für E-Autos ab 2023 drastisch. Daher lohnt sich ein kurzer Blick in die EFAHRER-Förderdatenbank, damit Sie sich aktuell informieren, was drin ist - und was nicht.

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Elektroautos, Plug-In-Hybride und geleaste E-Fahrzeuge - diese Förderprogramme gibt es

Für viele Fördermaßnahmen gelten unterschiedliche Spielregeln, was unter anderem damit zusammenhängt, dass verschiedene Stellen dafür zuständig sind. Da heißt es im Vorfeld sehr wachsam zu sein, damit Sie nicht riskieren, das Fördergeld wegen eines unnötigen Formfehlers zu verlieren.

So unterschiedlich sie auch sein mögen, eines haben alle Subventionsmaßnahmen gemeinsam: Sie haben generell keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Zudem werden die Fördermaßnahmen immer nur für einen begrenzten Zeitraum angeboten und es steht nur eine begrenzte, im Vorfeld festgelegte Summe, zur Verfügung. Ist der Betrag vor dem Ende der ursprünglich angedachten Förderlaufzeit verbraucht, gibt es nichts mehr zu holen - bestes Beispiel war der Fördertopf für Wallboxen. Wurden die Mittel hingegen nicht komplett abgefragt, werden die Maßnahmen eventuell verlängert, aber eine Garantie dafür gibt es nicht.

Beschlossen ist jedoch bereits die Verlängerung des sogenannten Umweltbonus, der jetzt unter der offiziellen Bezeichnung Innovationsprämie läuft - bis Ende 2025. Allerdings beschloss die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres neue Regelungen für die Prämie, die ab 2023 gelten und deutlich niedriger ausfallen wie die, die Sie bis Ende 2022 erhalten. Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich außerdem auch nach Antriebsart und Basispreis des Fahrzeugs.

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Allerdings gilt auch bei der Innovationsprämie: Haben Sie Interesse, sollten Sie nicht zu lange warten, denn die finanziellen Mittel sind nicht unendlich und sind die Gelder aufgebraucht, erhalten Sie keine finanzielle Unterstützung mehr.

Unterschieden wird bei den Fördermaßnahmen zudemzwischen neuen und gebrauchten E-Fahrzeugen sowie geleasten E-Autos.Generell gilt bei neuen E-Autos:

(Video) Wie soll ich mein E-Auto laden? | EFAHRER Talk

  • Reine Elektroautos oder Brennstoffzellenautos unter einem Basispreis von 40.000 Euro können eine Förderung bis zu 6.000 Euro erhalten.

  • Reine Elektroautos oder Brennstoffzellenautos mit einem Basispreis ab 40.000 Euro bis 65.000 Euro können mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.

Diese Förderung erhalten Sie noch bis zum 31. Dezember 2022. Ab 2023 gelten dann folgende Fördersätze:

  • Reine Elektroautos oder Brennstoffzellenautos unter einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro können eine Förderung bis zu 4.500 Euro erhalten.

  • Reine Elektroautos oder Brennstoffzellenautos mit einem Nettolistenpreis ab 40.000 Euro bis 65.000 Euro können mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.

  • Teurere E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge gehen ab 1.1.2023 leer aus.

  • Ab 1.9.2023 gilt die Förderung nur noch für Privatpersonen

  • Steuervorteile bei derDienstwagen-Regelung sollen weiterhin gelten.

Ab dem 1. Januar 2024 fördert der Bund nur noch E-Autos bis 45.000 Euro. Ab dann werden alle Elektrofahrzeuge bis zu diesem Preis mit 3.000 Euro bezuschusst. Allerdings ist es unklar, ob es die Subvention noch tatsächlich so lang gibt. Die Subvention soll nur so lange weiterlaufen, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro aus den Fördertöpfen ausgezahlt wurden. Die Fördertöpfe könnten also auch schon vor 2024 leer sein.

Förderung von Plug-in-Hybriden

Abgesehen davon, dass bei den Plug-In-Hybriden die Fördergelder nicht ganz so üppig fließen wie beireinen Stromern, müssen Sie beim Kauf darauf achten, welche Mindestreichweite der Elektromotor alleine zurücklegen kann.

2022 werden nur Plug-In-Hybride gefördert, die eine Mindestreichweite von 60 Kilometer schaffen. Gefördert werden die Plug-In-Hybride mit:

  • Ein Plug-In-Hybrid mit einem Basispreis unter 40.000 Euro kann mit bis zu 4.500 Euro gefördert werden.

  • Bei einem Plug-In-Hybrid mit einem Basispreis ab 40.000 Euro bis 65.000 Euro kann die Fördersumme noch bis zu 3.750 Euro betragen.

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Haben Sie sich in ein Elektro-Auto oder einen Plug-In-Hybriden verliebt, bei dem die Marke von 65.000 Euro überschritten wird, müssen Sie die Finanzierung alleine stemmen. Außerdem fördert der Staat ab 2023 Plug-in-Hybride überhaupt nicht mehr.

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Förderung von gebrauchten E-Autos

Gab es bisher vor allem Fördergelder für den Kauf von neuen Elektro-Fahrzeugen, hat sich das Blatt nun gewandelt. Erwerben Sie ein gebrauchtes Elektroauto, können Sie ebenfalls eine Förderung bei der BAFA beantragen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Erstzulassung des Gebrauchtfahrzeugs liegt nicht vor dem 05. November 2019. Des Weiteren darf der Erstbesitzer das Auto nicht länger als zwölf Monate zugelassen haben und der Tachostand darf maximal 15.000 Kilometer betragen.

  2. Die größere Hürde: Der Erstbesitzer darf für das Elektroauto noch keinen Umweltbonus beantragt haben, was wahrscheinlich nur bei entsprechend höherpreisigen Fahrzeugen der Fall sein wird.

Sind diese Grundvoraussetzungen erfüllt, können Sie für den gebrauchten Stromer immerhin noch einen Förderbetrag bis zu 5.000 Euro erhalten und für den gebrauchten Plug-In-Hybriden sind noch bis zu 3.750 Euro drin. Diese Prämien gelten allerdings nur noch bis Ende 2022. Ab 2023 gehen dann PHEV-Käufer leer aus. Bei Vollstromern sind die Prämien bislang nicht bekannt, dürften aber auch nicht mehr so hoch liegen.

Förderung von geleasten E-Fahrzeugen

Ebenfalls neu gestaltet wurden mit der Innovationsprämie die Fördermöglichkeiten für ein geleastes Elektroauto. Die Höhe der möglichen Fördersätze richtet sich dabei sowohl nach dem Basispreis des E-Fahrzeugs, als auch nach der Leasingdauer. Bei einer Leasingzeit zwischen 6 und 11 Monaten gilt bis Ende 2022:

  • Elektroauto und Brennstoffzellenautos bis 40.000 Euro: bis zu 2.250 Euro

  • Elektroauto und Brennstoffzellenautosüber 40.000bis 65.000 Euro:bis zu 1.875 Euro

  • Plug-in-Hybrid bis 40.000 Euro: bis zu 1.687,50 Euro

  • Plug-in-Hybrid über 40.000 bis 65.000 Euro: bis zu 1.406,25 Euro

Bei einer Leasingzeit zwischen 12 und 23 Monaten ist ein höherer Förderbetrag bis Ende 2022 möglich:

  • Elektroauto und Brennstoffzellenautos bis 40.000 Euro: bis zu 4.500 Euro

  • Elektroauto und Brennstoffzellenautos über 40.000 bis 65.000 Euro: bis zu 3.750 Euro

    (Video) IHK Spezial Webinar: Ladehemmung? Zukunftssicher Richtung Elektromobilität starten

  • Plug-in-Hybrid bis 40.000 Euro: bis zu 3.375 Euro

  • Plug-in-Hybrid über 40.000 € bis 65.000 Euro: bis zu 2.812,50 Euro

Liegt die Leasingzeit über 23 Monate, sind auch die Fördersätze am üppigsten (gültig bis Ende 2022):

  • Elektroauto und Brennstoffzellenautos bis 40.000 Euro: bis zu 9.000Euro

  • Elektroauto und Brennstoffzellenautos über 40.000 bis 65.000 Euro: bis zu 7.500Euro

  • Plug-in-Hybrid bis 40.000 Euro: bis zu 6.750 Euro

  • Plug-in-Hybrid über 40.000 € bis 65.000 Euro: bis zu 5.625 Euro

Achtung: Ab dem 1. September 2023 erhalten Sie als Gewerbetreibende keine Förderungen vom Staat mehr bei geleasten E-Autos. Dann erhalten Sie nur noch als Privatperson die Berechtigung für den Förderantrag.

Förderung über die THG-Quote

Zusätzliches Geld, das Sie jährlich erhalten, wenn Sie Besitzer eines E-Autos sind, bekommen Sie über die THG-Quote.Mit der Treibhausgasquote (THG-Quote) will der Gesetzgeber die Emissionen von Treibhausgasen im Verkehrssektor reduzieren.Die THG-Quote gibt Mineralölfirmen Einsparungsziele für ihre CO2-Emissionen vor, indem sie den Unternehmen eine bestimmte Quote an emissionsärmeren Kraftstoffen wie beispielsweise Biodiesel oder Strom vorschreibt.

Für Elektroautofahrer gilt das freilich nicht: Elektroautos leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen.

Seit Jahresbeginn 2022 erkennt der Gesetzgeber dieses passive Engagement an: Fahrer von E-Autos können ihre so erzielten CO2-Einsparungen zertifizieren, um diese dann an quotenpflichtige Mineralölunternehmen zu verkaufen. Wenn E-Auto-Fahrer ihre Prämie nicht in Anspruch nehmen, übernimmt das die Bundesregierungund nimmt die THG-Quote als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.

Lange hat sich das Prinzip aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands hauptsächlich für Flottenbetreiber mit vielen Elektroautos gelohnt. Inzwischen gibt es jedoch Anbieter, die eben diesen Verwaltungsaufwand für die Elektroautofahrer im Austausch gegen einen kleinen Anteil an der Prämie übernehmen. Auch die Besitzer von Elektro-Zweirädern und Ladestationenkönnen profitieren.

Die THG-Prämie beläuft sich auf bis zu 475 Euro im Jahr (Stand November 2022). Die Höhe hängt vom Marktpreis für die Zertifikate und den Konditionen des Anbieters ab. Der neueste Trend: THG-Anbieter gewähren den Kunden hohe variable Prämien und garantieren gleichzeitig möglichst hohe Minimal-Prämien. Bisher mussten Kunden zwischen einer fixen und der variablen Summe wählen. Das neue Modell schafft mehr Sicherheit.

(Video) Marcus Fendt von The Mobility House über Flotten-Elektrifizierung – "electrive.net LIVE"

Lesen Sie den aktuellen THG-Test, um herauszufinden, welcher Anbieter sich für Sie am besten eignet.

Die THG-Prämie fördert Ihr E-Auto auch, da Sie so pro Jahr daran verdienen. Außerdem erhalten Sie die THG-Prämie nicht nur für Elektroautos, sondern auch für E-Roller, E-Motorräder, S-Pedelecs oder öffentlich zugängie Wallboxen.

Mehr zum Thema:THG-Geld zahlt den E-Roller ab - So refinanzieren Sie im Nu Ihren Flitzer

Förderung von E-Bikes, Pedelecs und E-Lastenrädern

Die Elektrofahrräder stehen bisher im Gegensatz zu den E-Autos weniger im Fokus der Bundesregierung. Lediglich Unternehmen, die Lastenfahrrädern mit und ohne elektrischen Antrieb einsetzen, werden berücksichtigt. Das BAFA fördert ausschließlich gewerblich genutzte E-Lastenräder mit einem Anteil von bis zu 25 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise maximal 2.500 Euro pro Rad.

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E-Bike, Pedelec und S-Pedelec bringen den Vorteil mit, dass sie den Fahrer effektiv unterstützen, sodass sich auch bekennende Sportmuffel von dieser Art der Fortbewegungüberzeugen lassen. Dem steht jedoch der Preis der Elektrofahrräder entgegen, der um einiges höher istals bei einem herkömmlichen Zweirad.

Deswegen versuchen einige Bundesländer, Kommunen, Städte und auch Energieversorger einen kleinen finanziellen Anreiz für den Kauf eines Elektrofahrrades zu schaffen. Grundsätzlich gilt jedoch auch bei diesen Förderungen: Nur solange die bewilligten Gelder noch nicht aufgebraucht sind, läuft das Programm. Und ein Förderprogramm kann rasch beendet werden, insbesondere, wenn die geschaffenen Anreize sehr attraktiv sind. Die Förderangebote für E-Bikes sind meist kommunal, stark begrenzt und oft gelten Sie lediglich für E-Lastenräder. In der EFAHRER-Förderdatenbank finden Sie aber die aktuellsten Förderangebote in Ihrer Region für E-Bikes, Pedelecs und Lasten-E-Bikes, die derzeit verfügbar sind.

Läuft in Ihrer Gegend kein E-Bike-Förderprogramm, dann gibt es eine durchaus interessante Alternative:die Finanzierung des E-Bikes mithilfe Ihres Arbeitgebers. Sie suchen sich ein E-Bike aus und Ihr Arbeitgeber least das Elektrofahrrad über eine passende Plattform, etwa JobRad oder BikeLeasing. Anschließend zieht Ihnen der Arbeitgeber die monatlichen Leasingraten von 50 bis 80 Euro direkt vom Gehalt ab. Nach Ablauf des Leasingvertrags haben Sie die Option, das Elektrofahrrad gegen Zahlung eines kleinen Restbetrages endgültig zu übernehmen. Letztendlich sparen Sie bei diesem Modell circa 15 bis 30 Prozent des Kaufpreises. Ihr Arbeitgeber geht bei dem Deal natürlich auch nicht leer aus, er darf das E-Bike als Betriebsausgaben absetzen.

Wenn Sie sich ein S-Pedelc anschaffen, haben Sie auch hier die Möglichkeit, zusätzliches Geld über die THG-Quote abzugreifen, indem Sie das Gefährt freiwillig amtlich zulassen.

Mehr zum Thema:S-Pedelec fast geschenkt - THG-Quote über amtliche Zulassung absahnen

Förderung von Wallboxen

Auch für Ihre Ladeinfrastruktur erhalten Sie gewisse Förderungen. Auf Bundesebene gibt es dafür derzeit allerdings keine Förderungen mehr, da der Topf leer ist. Um an Geld zu kommen, müssen Sie vor allem auf regionale oder lokale Förderprogramme in Städten oder Kommunen in Ihrer Nähe zurückkommen. Teilweise erhalten Sie auch von Stromanbietern Förderungen.

Lesen Sie mehr dazu: Bundesweite Wallbox-Förderung - Wo Sie sich noch einen Zuschuss sichern

Außerdem haben Sie auch mit der Wallbox die Möglichkeit, zusätzliches Geld über die THG-Quote abzugreifen. Verschiedene Anbieter bieten den Wallbox-THG-Handel an. Bisher konnten nur Betreiber öffentlicher Ladestationen dafür THG-Prämien einstreichen, mit einem Kniff wird das nun jedoch auch für Privatpersonen möglich. Voraussetzung ist es, die eigene Wallbox als öffentlich zu deklarieren. So erhalten Sie einiges an zusätzlichem Geld pro Jahr.

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(e-mobil BW)
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Author: Amb. Frankie Simonis

Last Updated: 04/06/2023

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